Rechtliches
AGB-Archiv
Für einen Vertrag gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss abrufbar war (§ 19 Abs. 2 der AGB). Deshalb bleibt jede frühere Fassung unter ihrer eigenen Adresse dauerhaft und unverändert erreichbar.
Fassungen
- Fassung vom 27.08.2026 — gültig 27.08.2026 bis heute (aktuell gültig) · PDF